Sie haben Ihre originale Bachelorurkunde der Universität Osnabrück verlegt und benötigen ein offizielles Ersatzdokument, um Ihre Qualifikation nachzuweisen? In diesem Leitfaden finden Sie alle relevanten Informationen, um den Vorgang zügig und rechtssicher zu erledigen.
Schnelle Übersicht (Quick Summary)
Was zu tun ist: Kontaktieren Sie das Prüfungsamt, legen Sie Ihren Identitätsnachweis und ggf. eine Verlustanzeige vor, beantragen Sie die Ausstellung einer Zweitausfertigung und beachten Sie die jeweiligen Gebühren sowie Bearbeitungszeiten.
Wichtige Fristen: In der Regel gilt eine Bearbeitungszeit von 4–6 Wochen; bei dringenden Fällen kann eine Express‑Bearbeitung beantragt werden.
Rechtlicher Rahmen: Das Urkundungsrecht der Universität regelt, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und welche Gebühren zulässig sind.
1. Warum ist die Originalurkunde wichtig?
Die Bachelorurkunde dient als offizieller Nachweis Ihres Studienabschlusses. Sie wird häufig für Bewerbungen, Visa‑Anträge oder die Anerkennung ausländischer Abschlüsse verlangt. Ohne ein anerkanntes Originaldokument können Arbeitgeber oder Behörden die Qualifikation nicht bestätigen.
2. Rechtliche Grundlagen an der Universität Osnabrück
Die Universität Osnabrück verfügt über ein eigenes Urkundungs‑ und Prüfungsamt (Ur‑ und Prüfungsamt). Gemäß § 13 der Hochschulgesetze des Landes Niedersachsen dürfen Studienabschlüsse nur von autorisierten Stellen ausgestellt werden. Eine Zweitausfertigung kann nur gegen Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises und einer Verlustanzeige ausgestellt werden.

3. Schritt‑für‑Schritt: Ersatzdokument beantragen
3.1. Vorbereitung der Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass: Gut lesbare Kopie (farbig, nicht gescannt).
- Immatrikulationsbescheinigung: Nachweis, dass Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses tatsächlich immatrikuliert waren.
- Verlustanzeige: Optional, aber ratsam. Sie kann bei der Polizeidienststelle oder bei der Stadtverwaltung als Verlustmeldung ausgestellt werden.
- Gebührennachweis: Bei den meisten Hochschulen fällt eine Verwaltungsgebühr von etwa 15 €, die per Überweisung oder Lastschrift zu entrichten ist.
3.2. Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt
Schreiben Sie eine formelle E‑Mail an pruefungsamt@uni-osnabrueck.de oder nutzen Sie das Online‑Formular im Intranet. Geben Sie folgende Informationen an:
- Vollständiger Name (wie in den Studienunterlagen)
- Matrikelnummer
- Studiengang und Abschlussjahr
- Grund des Antrags (Verlust der Originalurkunde)
Beispieltext:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meine originale Bachelorurkunde der Universität Osnabrück leider verlegt und benötige eine Zweitausfertigung für meine Bewerbungsunterlagen. Anbei finden Sie Kopien meines Personalausweises, meiner Immatrikulationsbescheinigung und der Verlustanzeige. Bitte informieren Sie mich über das weitere Vorgehen und die anfallenden Kosten. Mit freundlichen Grüßen [Name]
3.3. Eingangsbestätigung und Bearbeitungszeit
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen eine Eingangsbestätigung mit einer Referenznummer. Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt 4–6 Wochen. Für besonders eilige Fälle können Sie den Express‑Service beantragen – hier wird das Dokument in der Regel innerhalb von 7–10 Werktagen fertiggestellt, gegen Aufpreis.
3.4. Zahlung leisten
Die Rechnung wird per E‑Mail zugesendet. Für die Überweisung nutzen Sie das in der Rechnung angegebene Konto. Der Verwendungszweck muss die Referenznummer enthalten, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.
3.5. Erhalt der Zweitausfertigung
Die fertige Urkunde wird per Einschreiben an die von Ihnen angegebene Adresse versendet. Bei internationalen Empfängern kann ein Zoll‑ bzw. Einfuhrzoll anfallen – informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer örtlichen Post.
4. Alternative Dokumente, falls eine Zweitausfertigung nicht möglich ist
Manchmal kann die Hochschule keine Zweitausfertigung ausstellen, etwa wenn die Originalurkunde bereits als Verlust dokumentiert ist. In diesem Fall stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
- Offizielles Abschlusszeugnis (Zeugnis der Bachelorprüfung): Enthält die Note und den Abschluss, wird jedoch nicht als Urkunde betrachtet.
- Transcript of Records: Zeigt alle erworbenen ECTS‑Punkte und ist international anerkannt.
- Bestätigung der Hochschule (Bescheinigung über den Abschluss): Kurz und bündig, jedoch meist nur für interne Zwecke geeignet.
Diese Dokumente können ebenfalls über das Prüfungsamt beantragt werden.
5. Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch sind die Gebühren für eine Zweitausfertigung?
Der Standardbetrag liegt bei 15 €, bei Express‑Bearbeitung meist zwischen 30 € und 45 €.
Muss ich persönlich im Prüfungsamt vorsprechen?
Nein, die komplette Antragstellung kann per E‑Mail und Post erledigt werden. Persönliche Vorsprache ist nur bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen nötig.
Wie lange ist die Zweitausfertigung gültig?
Die Urkunde ist unbefristet gültig, solange das Original nicht nachgerüstet wird. Sie können sie jederzeit für Bewerbungen oder Behördengänge nutzen.
Kann ich das Dokument digital erhalten?
Ein offizielles PDF wird nur für interne Prüfungszwecke zur Verfügung gestellt. Für rechtliche Nachweise ist jedoch immer ein physisches Original erforderlich.
Was tun, wenn das Prüfungsamt die Ausstellung verweigert?
Fordern Sie die schriftliche Begründung an und prüfen Sie, ob alle geforderten Unterlagen korrekt eingereicht wurden. Gegebenenfalls können Sie den Ombudsmann der Hochschule einschalten.
6. Praktische Tipps zur sicheren Aufbewahrung
- Bewahren Sie die Urkunde in einem feuerfesten Safe auf.
- Erstellen Sie digitale Scans (nur zur privaten Referenz) und lagern Sie diese verschlüsselt.
- Legitimieren Sie wichtige Kopien immer mit einer beglaubigten Übersetzung, wenn Sie das Dokument im Ausland vorlegen müssen.
7. Fazit und nächster Schritt
Der Verlust der Original‑Bachelorurkunde ist ärgerlich, aber kein unüberwindbares Hindernis. Durch eine gut vorbereitete Anfrage beim Prüfungsamt, die Einhaltung der formalen Vorgaben und das rechtzeitige Bezahlen der Verwaltungsgebühr erhalten Sie meist innerhalb von ein bis zwei Monaten ein neues, rechtlich einwandfreies Dokument. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite – besuchen Sie unsere Startseite für weiterführende Hinweise und Kontakte.









