
Das Originaldiplom der Universität Marburg kann trotz größter Sorgfalt verloren gehen; hier erfahren Sie, welche Schritte unmittelbar zu unternehmen sind, um einen rechtssicheren Ersatz zu erhalten.
Schnelle Übersicht – Was zu tun ist
- Schritt 1: Verlust unverzüglich melden‑– im Studierendensekretariat und beim Prüfungsamt.
- Schritt 2: Notwendige Unterlagen zusammenstellen (Personalausweis, Verlustanzeige, Immatrikulationsnachweis).
- Step 3: Antrag auf Ausstellung einer Zweitausfertigung stellen.
- Schritt 4: Gebühren bezahlen und Bearbeitungsdauer abwarten.
- Schritt 5: Ersatzdiplom prüfen und sicher verwahren.
1. Warum entsteht der Verlust häufig und worauf muss man achten?
Bei internationalen Austauschprogrammen, Umzügen oder bei der Nutzung als Dekorationsobjekt kann das Diplom beschädigt oder verlegt werden. Die Universität Marburg unterscheidet zwischen einem Verlust (Dokument ist nicht mehr auffindbar) und einer Beschädigung (Teilweise unleserlich). Für beide Fälle ist ein separater Antrag nötig, da die Rechtslage unterschiedliche Anforderungen stellt.
Rechtlicher Rahmen
Gemäß § 13 Abs. 2 des Hochschulgesetzes NRW dürfen Universitäten nur dann Zweitausfertigungen ausstellen, wenn das Original unwiederbringlich verloren ist. Der Antrag muss durch eine eidesstattliche Erklärung unterstützt werden, die den Verlust glaubhaft macht.
2. Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung zum Ersatz
2.1 Verlust melden
Die erste Maßnahme ist die unverzügliche Meldung an das Studierendensekretariat. Dort erhalten Sie ein Formular zur Verlustanzeige. Parallel sollten Sie die Polizei einschalten und eine Anzeige erhalten – das Dokument dient später als Beweisstück.
2.2 Benötigte Unterlagen zusammenstellen
Folgende Dokumente sind zwingend erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Polizeiliche Verlustanzeige (oder eidesstattliche Erklärung)
- Immatrikulationsbescheinigung oder Abschlusszeugnis (falls noch vorhanden)
- Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr (in der Regel 25 €)
Eine lückenlose Zusammenstellung verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.
2.3 Antrag stellen
Der Antrag kann schriftlich oder digital über das Online‑Portal der Universität eingereicht werden. Das Formular verlangt Angaben zu:
- Vollständigem Namen (wie im Originaldiplom)
- Geburtsdatum
- Studiengang und Abschlussjahr
- Grund des Verlustes (z. B. Umzug, Diebstahl)
Vergessen Sie nicht, die unterschriebene eidesstattliche Erklärung beizufügen. Ohne diese wird der Antrag zurückgewiesen.
2.4 Bearbeitungsdauer und Kosten
Die Universität Marburg benötigt in der Regel 4‑6 Wochen, um die Zweitausfertigung zu fertigen. Die Bearbeitungsgebühr deckt den Verwaltungsaufwand und den Druck auf hochwertigem Papier. Sollte eine Express‑Bearbeitung nötig sein, kann die Gebühr auf 50 € steigen – jedoch wird dies nur in Ausnahmefällen gewährt.
2.5 Empfang und Kontrolle
Sobald das Ersatzdiplom per Einschreiben eintrifft, prüfen Sie sofort die folgenden Punkte:
- Vollständiger Name und Titel (z. B. „Diplom‑Ing.“)
- Richtige Jahreszahl und Fakultätslogo
- Unterschrift des Rektors und Stempel der Universitätsverwaltung
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich umgehend an das Prüfungsamt, um Korrekturen zu veranlassen.
3. Praktische Tipps zur sicheren Aufbewahrung
Ein Ersatzdiplom ist ein wichtiges Dokument für Berufsanträge, Visa‑Verfahren und persönliche Unterlagen. Wir empfehlen:
- Mehrere Kopien in verschlossenen Aktenordnern zu lagern.
- Ein digitales Scan‑Backup in einer verschlüsselten Cloud zu sichern.
- Ein Zertifikats‑Schutztrojan‑System (z. B. ein feuerfestes Safe) für das Original zu nutzen.
Durch diese Maßnahmen reduziert sich das Risiko eines erneuten Verlustes erheblich.
4. Alternativen zum offiziellen Ersatz – wann ist das zulässig?
Manchmal reicht ein inoffizielles Duplikat für private Zwecke, zum Beispiel als Dekoration oder für Alumni‑Veranstaltungen. Solche Repliken dürfen jedoch nie als offizieller Nachweis verwendet werden. Das Urkunden‑Atelier bietet hochwertige Nachbildungen, die lediglich zu Erinnerung oder als Sammlerstück gedacht sind.
Rechtliche Grauzone
Der Einsatz einer inoffiziellen Kopie in Behörden- oder Arbeitgeberkontexten kann nach § 132a StGB strafbar sein. Deshalb ist es immer ratsam, das offizielle Ersatzdiplom zu beantragen, wenn eine rechtliche Anerkennung gefordert wird.
5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie lange dauert die Ausstellung eines Ersatzdiploms?
- In der Regel 4‑6 Wochen; bei dringenden Fällen kann eine Express‑Option beantragt werden.
- Welche Gebühr fällt an?
- Die reguläre Verwaltungsgebühr liegt bei 25 €, die Express‑Gebühr kann bis zu 50 € betragen.
- Kann ich das Ersatzdiplom per Post ins Ausland erhalten?
- Ja, die Universität verschickt das Dokument weltweit per Einschreiben, die Kosten dafür trägt der Antragsteller.
- Was passiert, wenn das Original doch wieder auftaucht?
- Das Ersatzdiplom bleibt gültig; das Original kann jedoch wieder archiviert werden. Es ist nicht nötig, das Ersatzdiplom zurückzugeben.
- Kann ich die eidesstattliche Erklärung online einreichen?
- Ja, das Online‑Portal der Universität ermöglicht das Hochladen einer digital signierten PDF‑Datei.
6. Fazit – Schnell, sicher und rechtlich korrekt handeln
Der Verlust eines Diploms der Universität Marburg ist kein unlösbares Problem. Mit einer klaren Dokumentation, dem sofortigen Melden beim Studierendensekretariat und einem vollständigen Antrag erhalten Sie innerhalb weniger Wochen ein rechtlich anerkanntes Ersatzdiplom. Durch die genannten Aufbewahrungstipps schützen Sie das Dokument langfristig vor erneutem Verlust.
Falls Sie weitere Fragen zum Ablauf haben, stehen die Servicekräfte der Universität gerne zur Verfügung – ein Anruf, eine E‑Mail oder ein Besuch im Sekretariat führen Sie schnell zum Ziel.










