Sie haben Ihr Studium an der Universität Gießen beendet und benötigen jetzt eine offizielle Exmatrikulationsbescheinigung – sei es für die Arbeitsagentur, einen potenziellen Arbeitgeber oder für die persönliche Unterlagenverwaltung.
Schnellüberblick
- Was ist die Exmatrikulationsbescheinigung? Ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass Sie nicht mehr an der Universität eingeschrieben sind.
- Warum wird sie benötigt? Nachweise für Job‑ oder Weiterbildungsanträge, Wohnungswechsel, Behördenverfahren.
- Wo erhalten Sie das Dokument? Im Studierendensekretariat der Universität Gießen (Online‑Portal oder persönliche Vorsprache).
- Wie bewahren Sie es langfristig auf? Digitaler Scan, sichere Cloud‑Speicherung und eine physische Kopie in einem feuerfesten Safe.
1. Rechtlicher Rahmen und Antragsberechtigung
Nach § 15 Abs. 2 des Hochschulgesetzes Hessen ist die Universität verpflichtet, auf Antrag eine Exmatrikulationsbescheinigung auszustellen. Berechtigt sind alle ehemaligen Studierenden, die ihr Studium regulär beendet, abgebrochen oder sich exmatrikuliert haben.
1.1 Wer kann die Bescheinigung anfordern?
Sie persönlich oder ein bevollmächtigter Vertreter mit einer unterschriebenen Vollmacht. Für internationale Studierende kann die Anforderung über das International Office erfolgen, wenn die Originalsprache nicht Deutsch ist.
1.2 Wann ist der Antrag sinnvoll?
Ideal ist die Antragstellung innerhalb von vier Wochen nach dem offiziellen Exmatrikulationsdatum. Danach kann das Dokument rückwirkend ausgestellt werden, jedoch mit einem Aufpreis für die Recherche.

2. Schritt‑für‑Schritt zur Beantragung
2.1 Online‑Portal nutzen
Die Universität Gießen bietet das Online‑Portal für Exmatrikulationen. Nach dem Login finden Sie die Rubrik „Bescheinigungen“ und wählen „Exmatrikulationsbescheinigung“.
- Bestätigen Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer).
- Wählen Sie das gewünschte Format: PDF‑Download für digitalen Bedarf oder Sammlungsdruck für Archivzwecke.
- Geben Sie den Verwendungszweck an (z. B. Arbeitsagentur). Dies kann die Bearbeitungszeit verkürzen.
- Bestätigen Sie die Anfrage. Die Bescheinigung wird in der Regel innerhalb von 3‑5 Werktagen per E‑Mail bereitgestellt.
2.2 Persönliche Vorsprache
Falls Sie das Online‑Portal nicht nutzen können, besuchen Sie das Studierendensekretariat (Rathausstraße 68, 35390 Gießen). Bringen Sie Ihren Personalausweis und eine schriftliche Anfrage mit. Der Verfahrensablauf ist identisch, jedoch erhalten Sie das Originaldokument direkt vor Ort.
3. Inhaltliche Struktur der Bescheinigung
Die offizielle Vorlage enthält folgende Elemente:
- Universitätslogo und Stempel
- Vollständiger Name des Studierenden
- Matrikelnummer
- Studiengang und Abschluss (falls bereits abgeschlossen)
- Datum des Exmatrikulationsbeschlusses
- Unterschrift des Dezernenten für Studentenangelegenheiten
Ein häufiger Fehler ist das Weglassen der Matrikelnummer – viele Behörden verlangen diese Angabe ausdrücklich.
4. Die ideale Backup‑Strategie
4.1 Digitales Backup
Speichern Sie die PDF‑Version in mindestens zwei getrennten Systemen: einer lokalen Festplatte und einer Cloud‑Lösung (z. B. Dropbox, Google Drive). Nutzen Sie für beide Speicherorte eine verschlüsselte Kennwort‑Schicht.
4.2 Physisches Backup
Drucken Sie das Dokument auf hochwertigem, säurefreiem Papier. Legen Sie den Ausdruck in einen Dokumentenordner, den Sie an einem feuerfesten Safe oder einem Bankschließfach lagern. Beschriften Sie den Ordner eindeutig mit „Exmatrikulationsbescheinigung – Universität Gießen“.
4.3 Langzeitarchivierung
Bei einer geplanten Aufbewahrung von mehr als zehn Jahren empfiehlt sich ein digitales Format nach dem PDF/A‑Standard, das speziell für die Langzeitarchivierung entwickelt wurde.
5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie lange dauert die Ausstellung? In der Regel 3‑5 Werktage, im Online‑Verfahren auch schneller.
- Kann ich das Dokument nachträglich korrigieren? Ja, aber nur bei nachweisbaren Eingabefehlern. Jede Korrektur wird separat belegt und kann eine kleine Gebühr auslösen.
- Benötige ich eine beglaubigte Kopie? Für die meisten Behörden reicht die Originalbescheinigung aus. Beglaubigungen werden nur bei besonderen rechtlichen Verfahren verlangt.
- Ist das Dokument auch in Englisch erhältlich? Die Universität Gießen bietet eine offizielle Übersetzung nur auf Anfrage und gegen eine zusätzliche Gebühr an.
6. Praktische Tipps aus dem Alltag
- Vergewissern Sie sich, dass Ihre Kontaktdaten im Studierendenportal aktuell sind – die Benachrichtigung über die fertige Bescheinigung erfolgt dort per E‑Mail.
- Nutzen Sie die Möglichkeit, das Dokument sofort nach Erhalt digital zu signieren, falls Sie es elektronisch einreichen müssen.
- Falls Sie ein Auslandsstudium nachgeholt haben, fragen Sie beim International Office nach einer ergänzenden Erklärung, die Ihren Aufenthalt bestätigt.
- Bewahren Sie die Originalbescheinigung getrennt von anderen Unterlagen auf, um ein versehentliches Vermischen zu vermeiden.
7. Fazit und nächster Schritt
Die Exmatrikulationsbescheinigung der Universität Gießen ist ein unverzichtbares Dokument für die Fortsetzung Ihres beruflichen und privaten Lebens nach dem Studium. Mit der richtigen Antragsstellung, einer strukturierten Aufbewahrung und den hier vorgestellten Tipps minimieren Sie Aufwand und vermeiden Nachfragen von Behörden.
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