Sie haben Ihr Schweizerisches Maturitätszeugnis verlegt und benötigen ein neues Exemplar, weil Bewerbungen, Studium oder Behördenanfragen darauf warten.
Schnelle Übersicht – FAQ
- Wer stellt den Ersatz aus? Das zuständige Maturitätsexamensamt des jeweiligen Kantons.
- Welche Unterlagen werden benötigt? Identitätsnachweis, Verlustanzeige, ggf. Schulbestätigung.
- Wie lange dauert die Bearbeitung? In der Regel 2‑4 Wochen, bei Expressverfahren verkürzt auf 5‑7 Tage.
- Entstehen Kosten? Ja, Verwaltungsgebühr von ca. CHF 20‑30, je nach Kanton.
- Kann ich den Vorgang online starten? Viele Kantone bieten ein Online‑Formular, andere verlangen ein schriftliches Gesuch.
1. Warum ein Ersatzzeugnis nötig ist
Das Maturitätszeugnis ist das offizielle Dokument, das den erfolgreichen Abschluss der Sekundarschule in der Schweiz bescheinigt. Ohne diesen Nachweis werden Universitätszulassungen, Ausbildungsplätze oder behördliche Anträge häufig abgelehnt. Ein offizieller Ersatz hat dieselbe Rechtskraft wie das Original und wird von allen Institutionen anerkannt.
2. Wer ist Ansprechpartner?
Jeder Kanton verwaltet sein Maturitätszeugnis über das zuständige Amt für Maturitätsexamen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Websites der kantonalen Bildungsdirektionen. Für die meisten Kantone ist das Maturitätsexamensamt die erste Anlaufstelle.
Beispiel: Kanton Zürich
Adresse: Amt für Maturitätsexamen, Kanton Zürich, Urkunden Atelier (für weiterführende Informationen zum Verfahren). Telefon: 043 xxx xx xx. E‑Mail: maturitaet@zh.ch.
Beispiel: Kanton Bern
Adresse: Departement für Bildung, Wirtschaft und Sport, Amt für Maturität, Bern. Telefon: 031 xxxx xxxx. E‑Mail: maturitaet@be.ch.
3. Schritt‑für‑Schritt zum Ersatz
3.1 Verlustmeldung erstellen
Beginnen Sie mit einer schriftlichen Verlustmeldung. Das Dokument sollte enthalten:
- Vollständiger Name (wie im Originalzeugnis)
- Geburtsdatum
- Schuljahr des Maturitätsabschlusses
- Kanton und Schule, an der die Matura abgelegt wurde
- Datum, an dem der Verlust entdeckt wurde
- Unterschrift
Einfaches Muster:
Ich, Max Muster, geboren am 01.01.1995, erkläre hiermit, dass ich mein Schweizerisches Maturitätszeugnis vom Abschlussjahr 2014 verloren habe. Das Dokument wurde zuletzt am 01.05.2024 in meinem Wohnungsfach entdeckt. Ich bitte um Ausstellung eines Ersatzzeugnisses. Unterschrift: __________________
3.2 Identitätsnachweis beifügen
Ein gültiger Lichtbildausweis (Pass, ID‑Karte) ist obligatorisch. Die Behörde prüft, dass die beantragende Person mit den Angaben im Zeugnis übereinstimmt.
3.3 Schulbestätigung anfordern
Viele Kantone verlangen zusätzlich eine schriftliche Bestätigung der ehemaligen Schule, dass Sie dort tatsächlich die Matura absolviert haben. Kontaktieren Sie das Sekretariat Ihrer ehemaligen Schule, bitten Sie um ein kurzes Schreiben auf offiziellem Briefpapier und unterschrieben.
3.4 Antragsformular ausfüllen
Die meisten kantonalen Websites bieten ein PDF‑Formular zum Download. Füllen Sie das komplett aus, achten Sie dabei besonders auf korrekte Schreibweise von Namen und Datum. Unterschreiben Sie das Formular handschriftlich – digitale Unterschriften werden meist nicht akzeptiert.
3.5 Gebühren bezahlen
Die Verwaltungsgebühr variiert je nach Kanton, liegt aber im Bereich von CHF 20 bis CHF 30. Die Zahlung erfolgt meist per Banküberweisung oder durch Einzahlen des Betrags in das Postfach der Behörde. Bewahren Sie den Zahlungsbeleg für eventuelle Rückfragen auf.
3.6 Antrag einreichen
Sie können den vollständigen Antrag per Post oder – wenn verfügbar – per eingeschriebenem E‑Mail‑Anhang einreichen. Bei postalischer Versendung empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, um den Nachweis des Eingangs zu haben.
3.7 Nachverfolgung
Nach dem Absenden erhalten Sie in der Regel eine Eingangsbestätigung. Notieren Sie die dort genannte Vorgangsnummer. Für Rückfragen können Sie sich jederzeit mit dieser Nummer an das Amt wenden.

4. Was tun, wenn das Ersatzzeugnis angekommen ist?
Prüfen Sie sofort, ob alle Angaben korrekt sind (Name, Geburtsdatum, Abschlussjahr, Schulsiegel). Sollte ein Fehler auftreten, melden Sie ihn unverzüglich – Korrekturen sind bis zur Ausstellung einer Abziehungsbescheinigung möglich.
5. Besondere Situationen
5.1 Auslandsaufenthalt
Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, können Sie den Antrag per E‑Mail einreichen und die Originalunterlagen per Kurierdienst nach Schweiz senden. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente beglaubigt sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
5.2 Notfall – Expressverfahren
Einige Kantone bieten ein Expressverfahren gegen zusätzliche Gebühr (ca. CHF 50‑70). Das Ersatzzeugnis wird dann innerhalb von 5‑7 Tagen per Expresskurier zugestellt. Voraussetzung ist ein nachweislicher Zeitdruck, etwa für eine Studienplatzbewerbung.
5.3 Fehlende Schulbestätigung
Falls die ehemalige Schule nicht mehr existiert (Schulschließung, Umbenennung), reicht meist ein offizielles Schreiben der kantonalen Schulbehörde, das den Abschluss bestätigt.
6. Rechtliche Hinweise
Ein Ersatzzeugnis ist ein amtliches Dokument, das nur für offizielle Zwecke verwendet werden darf. Es darf nicht bearbeitet, verfälscht oder als Original ausgegeben werden, wenn es nicht als offizieller Ersatz anerkannt ist. Der Missbrauch kann eine Ordnungsstrafe nach Art. 132a StGB nach sich ziehen.
7. Praktische Tipps für ein reibungsloses Verfahren
- Erstellen Sie eine digitale Kopie aller eingereichten Dokumente – das erleichtert spätere Nachfragen.
- Behalten Sie die Fristen im Blick: Viele Kantone haben eine maximale Wartezeit von 6 Monaten für die Ausstellung.
- Nutzen Sie den telefonischen Service der Behörde, wenn Sie Unklarheiten bei Formularen haben.
- Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben und länger als die übliche Bearbeitungszeit warten, schreiben Sie eine höfliche Erinnerung mit Ihrer Vorgangsnummer.
Fazit
Der Weg vom Verlust bis zum Erhalt eines Ersatz‑Maturitätszeugnisses ist meist klar strukturiert: Verlustmeldung, Identitätsnachweis, Schulbestätigung, ausgefülltes Antragsformular, Zahlungsnachweis und schließlich die Abholung oder Zustellung. Mit den hier dargestellten Schritten können Sie das Verfahren eigenständig bewältigen, ohne unnötige Wartezeiten oder Rückfragen. Sollten Sie dennoch Unterstützung benötigen, stehen die kantonalen Ämter als erste Anlaufstelle bereit.









