Sie haben das Abschlusszeugnis der Universität Münster verlegt und benötigen dringend ein Ersatzexemplar für Bewerbung, Behördengänge oder das persönliche Archiv? In diesem Leitfaden erklären wir, welche offiziellen Wege Sie gehen müssen, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.
Schnellübersicht – Was ist zu tun?
- Anmeldung beim Studierendensekretariat
- Nachweis der Identität (Personalausweis, Reisepass)
- Ausfüllen des Antragsformulars „Ersetzung des Abschlusszeugnisses“
- Bezahlung der Verwaltungsgebühr (ca. 15 €)
- Wartezeit von 2–4 Wochen bis zur Ausstellung
1. Warum ein offizielles Ersatzzeugnis nötig ist
Das Abschlusszeugnis ist das zentrale Dokument, das Ihren Studienabschluss rechtswirksam bestätigt. Ohne es können Arbeitgeber, Hochschulen oder Behörden Ihren Abschluss nicht prüfen. Auch wenn private Kopien für den Eigengebrauch existieren, akzeptieren offizielle Stellen nur das Original bzw. ein vom Prüfungsamt ausgestelltes Duplikat.
2. Wer ist zuständig?
Für sämtliche Anfragen rund um das Abschlusszeugnis ist das Studierendensekretariat der Westfälischen Wilhelms‑Universität Münster zuständig. Die Kontaktaufnahme erfolgt am besten per E‑Mail an studierendensekretariat@uni-muenster.de oder telefonisch unter +49 251 83‑23130. In dringenden Fällen können Sie das Sekretariat während der Sprechzeiten persönlich aufsuchen.

3. Benötigte Unterlagen
3.1 Identitätsnachweis
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass muss vorgelegt werden. Bei ausländischen Studierenden ist zusätzlich ein Nachweis der Staatsangehörigkeit erforderlich.
3.2 Immatrikulations‑ bzw. Exmatrikulationsnachweis
Der Nachweis, dass Sie an der Universität Münster eingeschrieben bzw. exmatrikuliert waren, erleichtert die Zuordnung Ihres Studiums. Oft genügt die bereits erhaltene Immatrikulationsbescheinigung.
3.3 Formular „Ersetzung des Abschlusszeugnisses“
Das Formular steht auf der Website des Studierendensekretariats zum Download bereit. Wichtig ist, dass alle Angaben exakt mit den Eintragungen im Original übereinstimmen – insbesondere Name, Geburtsdatum und Studiengang.
4. Der Antragsprozess im Detail
- Besorgen Sie das aktuelle Formular von der Uni‑Webseite.
- Füllen Sie das Dokument vollständig aus und unterschreiben Sie es.
- Legen Sie Kopien Ihres Personalausweises und des Immatrikulationsnachweises bei.
- Überweisen Sie die Verwaltungsgebühr (Bankverbindung im Formular).
- Senden Sie das Paket per Einschreiben an das Studierendensekretariat oder geben Sie es dort persönlich ab.
Nach Eingang prüft das Sekretariat die Unterlagen. Bei Unklarheiten erfolgt eine Rückfrage per E‑Mail.
5. Wie lange dauert die Ausstellung?
In der Regel benötigt das Prüfungsamt 2–4 Wochen, um das Ersatzzeugnis zu drucken und zu versenden. Während der Semesterferien können sich die Fristen um ein bis zwei Wochen verlängern.
6. Kosten und Zahlungsmöglichkeiten
Die Verwaltungsgebühr beträgt 15 Euro. Sie können per Überweisung, SEPA‑Lastschrift oder PayPal zahlen. Eine Quittung erhalten Sie nach Zahlungseingang per E‑Mail.
7. Was tun, wenn das Original nachträglich wiedergefunden wird?
Bewahren Sie das Ersatzzeugnis separat von Ihrem Original auf – idealerweise in einem feuerfesten Safe. Sollte das Original später auftauchen, können Sie beide Dokumente gleichzeitig in Ihre Unterlagen aufnehmen. Ein Rückgabeverfahren für das Ersatzexemplar gibt es nicht, da beide Dokumente denselben rechtlichen Wert besitzen.
8. Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich das Ersatzzeugnis per Expressversand erhalten? Ja, gegen Aufpreis von ca. 8 Euro lässt das Sekretariat das Dokument per DHL Express verschicken.
Was passiert, wenn ich die Gebühr nicht zahlen kann? In Ausnahmefällen kann das Prüfungsamt eine Erlassentscheidung treffen – Sie müssen jedoch einen triftigen Grund nachweisen.
- Wie erkenne ich ein echtes Ersatzzeugnis? Das Dokument trägt das offizielle Uni‑Siegel, einen unterschriebenen Vermerk „Duplikat“ und eine eindeutige Referenznummer.
9. Fazit und nächste Schritte
Der Verlust eines Abschlusszeugnisses ist ärgerlich, aber kein unüberwindbares Problem. Durch das rechtzeitige Einreichen des Antrags, das Vorlegen aller geforderten Nachweise und die Zahlung der kleinen Verwaltungsgebühr erhalten Sie innerhalb weniger Wochen ein offizielles Ersatzexemplar. Für weitere Unterstützung bei der Dokumentenverwaltung empfehlen wir einen Blick auf Urkunden‑Atelier, wo Sie hilfreiche Vorlagen und rechtliche Hinweise finden.










