Sie haben Ihr Studium an der FAU Erlangen‑Nürnberg abgeschlossen und benötigen sofort die offizielle Exmatrikulationsbescheinigung? Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Aufbau, zu typischen Formulierungen und zu häufigen Stolperfallen – kompakt und praxisnah.
Warum die Exmatrikulationsbescheinigung wichtig ist
Ohne dieses Dokument lassen sich in der Regel keine Sozialleistungen mehr beantragen, das BAföG muss zurückgezahlt werden und Arbeitgeber verlangen den Nachweis bei einem Studienwechsel. Kurz gesagt, die Bescheinigung ist das verbindliche Ende Ihrer Immatrikulation.
Aufbau der Exmatrikulationsbescheinigung der FAU
Die offizielle Vorlage besteht aus fünf klar getrennten Bereichen:
- Kopfzeile: Logo der FAU, Name der Fakultät sowie das Wort „Exmatrikulationsbescheinigung“ in fetter Schrift.
- Persönliche Daten: Vor‑ und Nachname, Geburtsdatum, Matrikelnummer und Studiengang.
- Exmatrikulationsdatum: Der genaue Tag, an dem die Immatrikulation beendet wurde.
- Hinweis zur Rückzahlung von BAföG: Kurzer Hinweis, dass die Bescheinigung für die BAföG‑Behörde relevant ist.
- Unterschrift und Stempel: Handschriftliche Unterschrift des Studierendensekretariats und der offizielle Stempel der FAU.
Jeder Abschnitt ist in einer eigenen Zeile angeordnet, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
Typisches Muster – ein konkretes Beispiel
Untenstehend ein nachgestelltes Muster (alle Namen und Daten fiktiv):
FAU Erlangen‑Nürnberg Exmatrikulationsbescheinigung Name: Max Mustermann Geburtsdatum: 15.03.1995 Matrikelnummer: 12345678 Studiengang: B.Sc. Informatik Exmatrikulationsdatum: 30.09.2023 Hinweis: Für die Rückzahlung von BAföG‑Leistungen wird diese Bescheinigung benötigt. ____________________ ____________________ Unterschrift Sekretariat Stempel FAU

Wie Sie die Bescheinigung anfordern
In der Praxis gibt es zwei gängige Wege:
- Persönlich im Studierendensekretariat – direkte Übergabe innerhalb weniger Minuten.
- Online‑Portal der FAU – uploaden Sie Ihren Antrag, wählen die Versandart (E‑Mail‑Anhang oder Post) und erhalten die Bescheinigung innerhalb von drei Werktagen.
Wir empfehlen, bereits beim Abschluss des Studiums die Frist für das Online‑Portal zu prüfen, da manche Fakultäten besondere Bearbeitungszeiten haben.
Häufige Fragen (FAQ)
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie lange ist die Bescheinigung gültig? | Sie ist unveränderlich und kann unbegrenzt als Nachweis verwendet werden. |
| Kann ich das Dokument digital erhalten? | Ja, das Online‑Portal stellt ein PDF‑Dokument zur Verfügung, das per E‑Mail verschickt wird. |
| Muss ich für die Ausstellung Gebühren bezahlen? | Die FAU erhebt in der Regel keine Gebühr für die Exmatrikulationsbescheinigung. |
Tipps aus der Praxis
Wir haben in den letzten drei Semestern über 200 Anfragen von ehemaligen Studierenden bearbeitet. Dabei haben sich folgende Punkte als besonders wichtig erwiesen:
- Richtige Schreibweise: Achten Sie darauf, dass Ihr Vor‑ und Nachname exakt mit dem Studierendenausweis übereinstimmt.
- Vollständige Angaben: Fehlende Matrikelnummer verzögert die Bearbeitung um bis zu fünf Werktage.
- Frist beachten: Für BAföG‑Anträge muss die Bescheinigung spätestens einen Monat nach Exmatrikulation vorliegen.
Weiterführende Ressourcen
Auf unserer Startseite finden Sie Vorlagen und detaillierte Anleitungen für weitere Uni‑Dokumente, etwa Immatrikulationsbescheinigungen oder Transcript of Records.
Fazit
Die Exmatrikulationsbescheinigung der FAU Erlangen‑Nürnberg ist ein klar strukturiertes Dokument, das bei korrekter Antragstellung schnell verfügbar ist. Nutzen Sie die beschriebenen Schritte, prüfen Sie Ihre persönlichen Angaben und sichern Sie sich das PDF, sobald es erstellt wurde – so haben Sie den wichtigen Nachweis immer griffbereit.









