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Exmatrikulationsbescheinigung der Universität Lübeck Original weg: Was tun?

Exmatrikulationsbescheinigung der Universität zu Lübeck auf einem Schreibtisch
Exmatrikulationsbescheinigung der Universität zu Lübeck auf einem Schreibtisch

Sie haben die Original‑Exmatrikulationsbescheinigung der Universität Lübeck verlegt und benötigen ein neues Exemplar für den Arbeitgeber, das Ausländeramt oder die Rentenversicherung? In diesem Leitfaden finden Sie alle notwendigen Schritte, häufige Stolperfallen und praktische Tipps, damit Sie das Dokument schnell und rechtssicher erhalten.

Warum die Exmatrikulationsbescheinigung wichtig ist

Die Exmatrikulationsbescheinigung bestätigt, dass Sie Ihr Studium an der Universität Lübeck beendet haben und nicht länger als Studierender gemeldet sind. Behörden nutzen sie, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, Kindergeld oder ein Visum haben. Auch private Arbeitgeber verlangen sie häufig, um den Bildungsabschluss zu prüfen.

Sofortige Maßnahmen nach Verlust

  • Prüfen Sie digitale Kopien: Viele Studierende haben bereits eine PDF‑Version im Studierendenportal (Campus-Management-System) gespeichert. Laden Sie diese herunter und prüfen Sie, ob die Signatur des Prüfungsamtes sichtbar ist.
  • Informieren Sie das Prüfungsamt: Rufen Sie das Prüfungsamt der Fakultät an (Telefon: +49 451 823‑3210) und schildern Sie den Verlust. Notieren Sie das Gesprächsdatum und den Namen des Ansprechpartners.
  • Identitätsnachweis bereithalten: Für die Neubeschaffung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie Ihre Matrikelnummer.

Formelles Antragsverfahren an der Universität Lübeck

1. Online‑Antrag im Campus‑Portal

Loggen Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Passwort in das Campus‑Portal ein. Unter „Studienunterlagen“ finden Sie den Menüpunkt „Exmatrikulationsbescheinigung erneut anfordern“. Dort können Sie das Formular ausfüllen:

  1. Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer)
  2. Grund des Antrags (Verlust, Beschädigung, Ergänzungsbedarf)
  3. Gewünschte Versandart (Standardpost oder Express)

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E‑Mail. Das Prüfungsamt prüft den Antrag innerhalb von 2–3 Werktagen.

2. Schriftlicher Antrag per Post

Falls Sie keinen Zugang zum Online‑Portal haben, können Sie den Antrag per Post senden. Verwenden Sie das offizielle Formular, das Sie unter diesem Link herunterladen können. Schicken Sie das ausgefüllte Dokument zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an:

Prüfungsamt – Fachbereich 07
Universität zu Lübeck
Morgenspeicherstraße 1
23552 Lübeck

3. Persönliche Vorsprache (optional)

Ein persönlicher Besuch im Prüfungsamt kann die Bearbeitungszeit verkürzen, insbesondere wenn Sie zusätzliche Dokumente benötigen (z. B. eine beglaubigte Übersetzung). Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Studentenausweis (falls noch vorhanden)
  • Eventuell bereits vorhandene Kopien der alten Bescheinigung

Kosten und Bearbeitungszeit

Die Universität Lübeck erhebt für die Ausstellung einer zweiten Exmatrikulationsbescheinigung einen Verwaltungsgebühr von 15 €, bei Expressversand 30 €. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 5–7 Werktage nach Eingang des Antrags. Expressversand wird in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen geliefert.

Rechtliche Aspekte und Nachweis der Echtheit

Die neu ausgestellte Bescheinigung ist ein offizielles Dokument und trägt den Stempel der Universität sowie eine digitale Signatur. Sollte ein Dritter (z. B. eine Behörde) die Echtheit prüfen, kann er das Dokument über das Online‑Verifikationsportal der Universität validieren. Dafür benötigen Sie die eindeutige Dokumenten‑ID, die auf der Rückseite der Bescheinigung steht.

Alternative Nachweise, wenn Zeit drängt

In dringenden Fällen, etwa bei einem ablaufenden Visum, kann das Prüfungsamt vorläufig eine sogenannte „Vermerkbescheinigung“ ausstellen. Diese bestätigt den Verlust des Originals und enthält alle relevanten Daten. Sie ist jedoch nur für den Zeitraum von maximal 30 Tagen gültig und muss durch die reguläre Bescheinigung ersetzt werden.

Prävention: So verlieren Sie das Original nicht erneut

  1. Digitale Sicherung: Laden Sie nach Erhalt die PDF‑Version immer sofort in Ihr Cloud‑Speicher (z. B. OneDrive) und speichern Sie eine Kopie auf einem verschlüsselten USB‑Stick.
  2. Physische Aufbewahrung: Legen Sie das Original in einen feuerfesten Dokumentenordner. Ein kleiner Safe im Schlafzimmer ist ideal.
  3. Regelmäßige Kontrolle: Prüfen Sie halbjährlich, ob alle wichtigen Unterlagen noch vorhanden sind.
  4. Mehrfachkopien für wichtige Stellen: Für Arbeitgeber, die das Original verlangen, reicht oft eine beglaubigte Kopie, die Sie beim Notar erstellen lassen können.

FAQ – Schnellantworten

Wie lange dauert die Ausstellung einer Ersatz‑Exmatrikulationsbescheinigung?
In der Regel 5–7 Werktage; bei Expressversand 2–3 Werktage.
Kann ich die Bescheinigung per E‑Mail erhalten?
Nein, das Dokument wird aus rechtlichen Gründen nur per Post versendet, um Manipulation zu verhindern.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Personalausweis, Matrikelnummer und ggf. eine Kopie des verlorenen Dokuments.
Gibt es eine Gebührenbefreiung für Studierende in finanzieller Not?
Ja, bei Nachweis von Härtefällen (z. B. Sozialleistungsempfänger) kann das Prüfungsamt die Gebühr erlassen.
Kann ich das Dokument online selbst ausdrucken?
Nur wenn Sie bereits einen digitalen Nachweis besitzen, der von der Universität signiert ist. Für das offizielle Original ist ein postalischer Versand zwingend.

Zusammenfassung und Handlungsaufforderung

Der Verlust der Exmatrikulationsbescheinigung ist ärgerlich, aber kein unüberwindbares Problem. Durch einen schnellen Online‑Antrag oder eine schriftliche Anfrage erhalten Sie innerhalb weniger Tage ein rechtssicheres Original. Nutzen Sie die Tipps zur digitalen Sicherung, um zukünftige Verluste zu vermeiden.

Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigen, stehen wir von Urkunden‑Atelier gerne zur Verfügung. Unsere Erfahrung mit der Erstellung von Studierendokumenten ermöglicht es uns, Sie kompetent zu beraten – immer im gesetzlichen Rahmen.

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