
Ihr Original‑Abiturzeugnis aus Hessen ist abhanden gekommen und Sie benötigen dringend eine Ersatzkopie? Der folgende Leitfaden beschreibt, welche Behörde zuständig ist, welche Dokumente Sie vorlegen müssen und welche Fristen zu beachten sind.
Schnelle Übersicht
- Zuständige Stelle: Schulamt des jeweiligen Kreises oder der Stadt.
- Erforderliche Nachweise: Verlust‑ oder Diebstahlsanzeige, Identitätsnachweis, ggf. früheres Zeugnis.
- Bearbeitungsdauer: meist 2‑4 Wochen, in Ausnahmefällen länger.
- Kosten: Verwaltungsgebühr von etwa 15‑30 Euro, je nach Kommune.
Rechtliche Grundlagen
In Hessen regelt das Hessische Schulgesetz (HSchG) zusammen mit der Verwaltungsverfahrensordnung (VwVfG) die Ausstellung von Kopien offizieller Schulunterlagen. § 27 HSchG verpflichtet die Schulen, bei Verlust des Originalzeugnisses eine beglaubigte Kopie auszustellen, sofern der Antragsteller die Herkunft des Zeugnisses nachweisen kann.
Wo und wie ein Duplikat beantragen
Schritt 1 – Verlust nachweisen
Der erste Nachweis ist eine offizielle Verlust‑ oder Diebstahlsanzeige. Diese kann bei der Polizei oder beim Ordnungsamt eingeholt werden. Das Dokument muss den genauen Zeitpunkt und die Umstände enthalten. Für den Antrag im Schulamt reicht in der Regel ein Auszug aus dem polizeilichen Bericht.
Schritt 2 – Antrag beim zuständigen Schulamt stellen
Jedes Bundesland hat ein zentrales Schulverwaltungsamt; für Hessen ist das Hessische Ministerium für Kultus, Wissenschaft und Kunst die übergeordnete Instanz. Praktisch einreichen Sie Ihren Antrag bei dem Schulamt, das für Ihre ehemalige Schule zuständig ist – meist das Kreis‑ oder Stadtschulamt.
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Geburtsdatum
- Name der Schule, Abschlussjahr und Klassenstufe
- Begründung des Verlustes (mit Verweis auf die Anzeige)
- Kontaktinformationen (Postadresse, Telefon, E‑Mail)
Legen Sie zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Wenn Sie noch ein altes, unbeschädigtes Musterzeugnis besitzen, kann das die Bearbeitung beschleunigen.
Schritt 3 – Bearbeitungsdauer und Kosten
Nach Eingang aller Unterlagen prüft das Schulamt die Vorlage. Bei vollständigem Antrag beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit vier Wochen. Sollte das Amt Rückfragen haben, erhalten Sie ein Schreiben mit konkreten Hinweisen – reagieren Sie zeitnah, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Verwaltungsgebühr wird per Überweisung an das Schulamt gezahlt. Viele Kreisverwaltungen bieten die Möglichkeit der Online‑Bezahlung an, alternativ kann die Gebühr per Banküberweisung oder Barzahlung im Amt beglichen werden.
Besonderheiten für Hessen
In Hessen gibt es einen einheitlichen Formular‑Antrag auf Ausstellung einer Kopie des Abiturzeugnisses (Formular 019‑12). Dieses Formular können Sie auf der Website des Hessischen Bildungsservers herunterladen. Der ausgefüllte Vordruck sollte nicht handschriftlich, sondern maschinell ausgefüllt werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
Einige Kreise (z. B. Darmstadt‑Dieburg, Main‑Kreis) verlangen zusätzlich die Angabe der Schulnummer (die vierstellige Kennziffer Ihrer ehemaligen Schule). Diese Information finden Sie auf alten Schreiben der Schule, im Schuldatenregister oder auf Ihrer letzten Klassenfahrt‑Liste.
Praktische Tipps für eine reibungslose Antragstellung
- Dokumente digital sichern: Scannen Sie alle Unterlagen (Verlustanzeige, Ausweis, ausgefülltes Formular) und speichern Sie sie in einem verschlüsselten Ordner. Das erleichtert das spätere Nachreichen von Kopien.
- Vollständigkeit prüfen: Vor dem Versand eine Checkliste durchgehen – fehlende Angaben führen zu Nachfragen und verlängern die Bearbeitungszeit.
- Fristen beachten: Wenn Sie das Duplikat für eine Bewerbung oder ein Studium benötigen, beantragen Sie es mindestens sechs Wochen vorher.
- Nachverfolgung: Fordern Sie nach dem Absenden des Antrags eine Eingangsbestätigung an. Viele Schulämter senden automatisch ein Schreiben mit Aktenzeichen.
- Notfall‑Kontakt: In dringenden Fällen (z. B. bevorstehende Prüfungen) können Sie telefonisch beim Schulamt nach einer Express‑Bearbeitung fragen – manche Ämter bieten kostenpflichtige Eilbearbeitung an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange kostet das Duplikat?
Die Verwaltungsgebühr variiert zwischen 15 Euro und 30 Euro, abhängig vom jeweiligen Landkreis. Eine genaue Angabe finden Sie im Antragsformular oder auf der Internetseite des zuständigen Schulamts.
Kann ich das Duplikat online beantragen?
Einige Kreisverwaltungen bieten ein Online‑Portal an, in dem Sie das Formular hochladen und die Gebühr per Kreditkarte oder Lastschrift überweisen können. Die meisten Behörden verlangen jedoch nach wie vor eine Original‑Unterschrift auf dem Antrag.
Was passiert, wenn das Originalzeugnis doch noch auftaucht?
In diesem Fall können Sie das Duplikat zurückgeben. Bewahren Sie beide Dokumente getrennt auf, um Verwechslungen zu vermeiden. Das Original bleibt das amtlich gültige Dokument, das Duplikat dient nur als Ersatz.
Muss ich das Duplikat beglaubigen lassen?
Die Ausstellung erfolgt bereits durch das Schulamt, das die Kopie mit einem amtlichen Stempel und einer Unterschrift versieht. Eine zusätzliche Beglaubigung ist nicht nötig.
Fazit und nächste Schritte
Der Verlust des Abiturzeugnisses ist ärgerlich, aber kein unüberwindbares Hindernis. Mit den richtigen Unterlagen, einem klaren Antrag und etwas Geduld erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen eine beglaubigte Kopie. Nutzen Sie die oben genannten Tipps, um den Prozess zu beschleunigen, und vermeiden Sie unnötige Rückfragen.
Weitere Informationen zu offiziellen Dokumenten, Mustervorlagen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Startseite unseres Fachportals. Dort erhalten Sie auch aktuelle Kontaktdaten der hessischen Schulämter.










