
Ihr Original‑Abiturzeugnis aus Niedersachsen ist weg – keine Panik, hier erfahren Sie exakt, welche Schritte nötig sind, um eine rechtlich anerkannte Zweitschrift zu erhalten.
Schnellübersicht
- 1. Kontakt zur zuständigen Schule – schriftliche Meldung des Verlusts
- 2. Antrag bei der Schulbehörde – Formular „Zweitschrift“ ausfüllen
- 3. Benötigte Nachweise – Identitätsnachweis, Verlustanzeige, ggf. eidesstattliche Erklärung
- 4. Gebühren – behördliche Kosten, üblicherweise zwischen 15 € und 30 €
- 5. Bearbeitungszeit – 2 bis 6 Wochen, je nach Bezirk
Die nachfolgenden Abschnitte gehen detailliert auf jeden Punkt ein und beantworten die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem verlorenen Abiturzeugnis auftreten.
Rechtlicher Rahmen in Niedersachsen
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (§ 24) ist die Schule verpflichtet, eine Ersatzurkunde auszustellen, wenn das Original nachweislich verloren, zerstört oder gestohlen wurde. Die Ausstellung einer Zweitschrift erfolgt dabei ausschließlich zu Verwaltungszwecken – etwa für Bewerbungen, Studienplatzwechsel oder behördliche Anträge. Sie ist keine Kopie zum Weiterverkauf, sondern ein offizielles Dokument mit exakt gleichem Inhalt wie das Original.
Welche Rechtsgrundlage gilt?
Der § 84 des Niedersächsischen Schulgesetzes regelt den Ersatz von Zeugnissen. Zusätzlich bestimmt die Verordnung über die Ausstellung und Verwahrung von Schulzeugnissen (SchulZV) die formalen Anforderungen. Wichtig ist, dass eine eidesstattliche Erklärung nur dann nötig ist, wenn das Original nicht innerhalb von sechs Monaten wiedergefunden werden kann.
Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung
1. Verlust unverzüglich melden
Setzen Sie sich sofort mit Ihrer ehemalige Schule in Verbindung. Idealerweise geschieht das per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über die Meldung haben. In dem Schreiben sollten Sie folgende Angaben machen:
- Name, Geburtsdatum, Klassenstufe
- Jahr des Abiturs (z. B. 2018)
- Konkrete Umstände des Verlusts (z. B. Die Unterlagen gingen beim Umzug in ein neues Apartment verloren.)
- Bitte um Ausstellung einer Zweitschrift
Viele Schulen bieten bereits ein Online‑Formular an – prüfen Sie die jeweilige Schulwebsite.
2. Formulare bei der Schulbehörde anfordern
Für Niedersachsen ist das Landesamt für Schule und Unterricht die zentrale Anlaufstelle. Dort erhalten Sie das offizielle Formular „Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Abiturzeugnisses“. Das Formular kann per E‑Mail angefordert oder über das Bildungsportal heruntergeladen werden.
Wichtige Felder im Formular:
- Persönliche Daten (inkl. aktuelle Anschrift)
- Schuljahr und Schulname
- Grund des Antrags (Verlust, Diebstahl, Zerstörung)
- Unterschrift (digital oder handschriftlich)
3. Nachweise zusammenstellen
Folgende Dokumente sollten Sie Ihrer Bewerbung beilegen:
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass)
- Verlustanzeige von der Polizei (falls ein Diebstahl gemeldet wurde)
- Eidesstattliche Erklärung – Formular vom Schulamt
- Falls vorhanden: Kopie des Originalzeugnisses (z. B. ein Foto), um die Angaben zu bestätigen
4. Gebühren entrichten
Die Landesbehörde erhebt eine Verwaltungsgebühr für die Ausstellung der Zweitschrift. Die aktuelle Gebühr beträgt 20 €, zahlbar per Überweisung an das jeweilige Schulamt. Bewahren Sie den Zahlungsbeleg gut auf – er ist Teil des Antrags.
5. Antrag einreichen
Alle Unterlagen senden Sie per Einschreiben an das zuständige Schulamt. Alternativ akzeptieren viele Behörden digitale Einreichungen über das offizielle Bildungsportal. Achten Sie darauf, dass alle Originale (z. B. der Lichtbildausweis) gescannt und als PDF beigefügt werden.
6. Bearbeitungszeit und Zustellung
Nach Eingang des Antrags prüft das Schulamt die Angaben. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt zwischen zwei und sechs Wochen. Sobald die Zweitschrift fertig ist, wird sie per Einschreiben an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt.
Typische Stolperfallen und wie man sie vermeidet
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Verlustanzeige oder ein unscharfes Lichtbild führen zu Rückfragen und Verzögerungen.
- Falsche Adresse: Prüfen Sie die Adresse des Schulamts genau – ein falscher Empfänger sorgt für Rückläufer.
- Veraltete Kontaktdaten: Schulen wechseln teilweise ihre Postanschrift; aktuelle Infos finden Sie auf der offiziellen Schulwebsite.
- Mehrfache Anträge: Stellen Sie nicht gleichzeitig über mehrere Wege Anträge; das kann zu doppelter Bearbeitung führen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Ausstellung einer Zweitschrift?
In der Regel 2–6 Wochen. Bei besonders hohen Auftragslagen kann es bis zu acht Wochen dauern.
Kann ich die Zweitschrift online erhalten?
Einige Bezirke bieten einen digitalen Download an, wenn Sie sich persönlich ausweisen können. Die physische Urkunde bleibt jedoch das offizielle Dokument.
Was kostet die Zweitschrift?
Die Verwaltungsgebühr liegt zwischen 15 € und 30 €, je nach Bezirk. Zusätzlich können Portokosten anfallen, wenn die Urkunde per Einschreiben versendet wird.
Muss ich das Original nachreichen, wenn ich es doch wiederfinde?
Ja, sobald das Original wieder in Ihrem Besitz ist, informieren Sie das Schulamt. Die Zweitschrift wird dann aus dem Bestand genommen.
Kann ich die Zweitschrift für Bewerbungen im Ausland nutzen?
Ja, die Zweitschrift hat denselben rechtlichen Status wie das Original. Für manche Länder ist jedoch eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Zusammenfassung und nächste Schritte
Ein verlorenes Abiturzeugnis bedeutet nicht das Ende Ihrer akademischen Laufbahn. Durch eine klare Kommunikation mit Ihrer ehemaligen Schule, das korrekte Ausfüllen des Antragsformulars und das Vorlegen aller erforderlichen Nachweise erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine offizielle Zweitschrift. Bewahren Sie das neue Dokument an einem sicheren Ort – beispielsweise in einem feuerfesten Tresor oder einem digitalen Scan mit verschlüsseltem Zugriff – um zukünftige Probleme zu vermeiden.
Wenn Sie weitere Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare benötigen, können Sie sich jederzeit an das zuständige Schulamt oder an Beratungsstellen für Schulangelegenheiten in Niedersachsen wenden.










