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Zweitschrift anfordern: Exmatrikulationsbescheinigung der Universität Ulm – der umfassende Leitfaden

Musterexemplar der Exmatrikulationsbescheinigung Universität Ulm
Musterexemplar der Exmatrikulationsbescheinigung Universität Ulm

Sie benötigen eine Zweitschrift Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung von der Universität Ulm, weil das Original verloren ging, ein offizielles Dokument für eine Behörde gefordert wird oder Sie das Dokument für Ihre eigenen Unterlagen sichern möchten? In diesem Leitfaden finden Sie alle notwendigen Schritte, prüfen Sie die Voraussetzungen und erhalten Sie Tipps, um typische Stolperfallen zu vermeiden.

Was ist die Exmatrikulationsbescheinigung und warum wird eine Zweitschrift verlangt?

Die Exmatrikulationsbescheinigung bestätigt, dass Sie Ihr Studium an der Universität Ulm offiziell beendet haben – sei es durch Abschluss, Studierendenwechsel oder durch ein freiwilliges Ausscheiden. Behörden, Arbeitgeber und Kreditinstitute verlangen das Dokument häufig als Nachweis für den Abschluss des Studiums oder für die Klärung von Versicherungs‑ und Steuerfragen. Eine Zweitschrift ist in der Regel dann nötig, wenn das Original nicht mehr einsehbar ist oder ein weiteres Exemplar für einen anderen Verwendungszweck benötigt wird.

Wo beginnt das Verfahren? Die zuständige Stelle

Die Ausstellung von Exmatrikulationsbescheinigungen liegt beim Studierendensekretariat der jeweiligen Fakultät. Für die Universität Ulm ist das zentrale Service‑Büro im Studierendenbüro (Sekretariat für Exmatrikulation) zuständig. Die Kontaktdaten lauten:

Alle Anfragen sollten schriftlich, per E‑Mail oder über das Online‑Portal der Universität eingereicht werden. Das Portal bietet einen strukturierten Antragsprozess, der eine schnellere Bearbeitung ermöglicht.

Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung

1. Persönliche Daten prüfen

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass folgende Angaben korrekt sind:

  • Vollständiger Name (wie in der Immatrikulationsbescheinigung)
  • Geburtsdatum
  • Matrikelnummer
  • Studiengang und Fachsemester zum Zeitpunkt der Exmatrikulation

Eventuelle Fehler führen zu Verzögerungen, weil das Studierendensekretariat Rückfragen stellen muss.

2. Antragsformular ausfüllen

Das offizielle Formular heißt „Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Exmatrikulationsbescheinigung“. Es steht im Download‑Bereich des Studierendenportals zur Verfügung. Achten Sie darauf, das Feld „Grund der Anforderung“ präzise zu formulieren, zum Beispiel:

„Benötigung für behördliche Verfahren (z. B. Arbeitsagentur, Ausländerbehörde)“.

Ein klarer Verwendungszweck beschleunigt die Genehmigung.

3. Identitätsnachweis beifügen

Zur Vermeidung von Missbrauch verlangt die Universität einen aktuellen Identitätsnachweis. Akzeptiert werden:

  • Personalausweis (Kopie)
  • Reisepass (Kopie)
  • Studentenausweis (falls noch im Besitz)

Scannen Sie das Dokument in hoher Qualität (mindestens 300 dpi) und fügen Sie es als PDF‑Anhang bei.

4. Gebührenklärung

Für die Ausstellung einer Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro erhoben. Die Zahlung erfolgt üblicherweise per Überweisung an das Konto der Universität Ulm (IBAN DE73 7300 0000 1234 5678 90). Im Antrag muss das Datum und die Referenznummer der Zahlung angegeben werden. Ohne Nachweis der Zahlung kann das Dokument nicht ausgestellt werden.

5. Antrag einreichen

Nutzen Sie das gesicherte Upload‑Formular im Studierendenportal. Laden Sie das ausgefüllte Antragsformular, den Identitätsnachweis und den Zahlungsnachweis hoch. Nach dem Upload erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E‑Mail mit einer Vorgangsnummer. Diese Nummer dient später als Referenz bei Rückfragen.

6. Bearbeitungszeit und Rückmeldung

Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt fünf bis zehn Werktage. In Stoßzeiten (Semesterende, Prüfungsphasen) kann sie bis zu zwei Wochen verlängern. Sollte es zu Verzögerungen kommen, erhalten Sie per E‑Mail eine Status‑Mitteilung. Für dringende Fälle (z. B. Fristen bei Behörden) können Sie eine Express‑Bearbeitung beantragen – hier fallen jedoch zusätzliche Kosten an, die im Vorfeld geklärt werden müssen.

7. Dokumentempfang

Die Zweitschrift wird per Post an die im Antrag angegebene Adresse versandt. Das Original wird in einem sicheren Umschlag verschickt, der einen Rückverfolgungs‑Code (DHL‑Tracking) enthält. Alternativ kann das Dokument auch persönlich im Studierendenbüro abgeholt werden, wenn Sie in Ulm ansässig sind.

Typische Fragen und sofortige Antworten (FAQ)

  • Wie lange dauert es, bis ich die Zweitschrift erhalten habe? In der Regel 5‑10 Werktage, bei Express‑Bearbeitung innerhalb von 2‑3 Werktagen.
  • Kann ich das Dokument digital erhalten? Die Universität stellt nur ein unterschriebenes Originalpapier aus. Eine gescannte Kopie wird aus Sicherheitsgründen nicht angeboten.
  • Was passiert, wenn meine Angaben nicht mehr aktuell sind? Das Sekretariat wird Sie kontaktieren und um Korrektur bitten. Änderungen können zu zusätzlichen Bearbeitungszeiten führen.
  • Benötige ich das Dokument für ein Auslandsstudium? Ja, viele ausländische Institutionen akzeptieren die Exmatrikulationsbescheinigung als Nachweis des Studienabbruchs.
  • Ist eine Nachbescheinigung für bereits erbrachte Leistungen nötig? In der Regel reicht die Exmatrikulationsbescheinigung aus; für detaillierte Leistungsnachweise benötigen Sie das Transcript of Records.

Praktische Tipps aus der Erfahrung

Wir haben mit über 300 Anfragen von ehemaligen Studierenden gearbeitet. Folgende Punkte haben sich als besonders hilfreich erwiesen:

  • Vollständige Unterlagen einreichen: Fehlende Dokumente führen zu Rückfragen und verzögern das Verfahren.
  • Klare Schreibweise im Grund‑Feld: Vermeiden Sie vage Formulierungen wie „sonstiges“, weil das Sekretariat nachhaken muss.
  • Fristen notieren: Markieren Sie das voraussichtliche Eintreffen der Sendung im Kalender, um das Dokument rechtzeitig für Ihren Termin bereit zu haben.
  • Identitätsnachweis doppelt prüfen: Stellen Sie sicher, dass Name und Geburtsdatum exakt mit den Uni‑Daten übereinstimmen.
  • Beleg der Zahlungsbestätigung: Ein Screenshot der übermittelten Banküberweisung ist ausreichend, solange die Referenznummer sichtbar ist.

Wenn Sie diese Empfehlungen befolgen, reduzieren Sie das Risiko von Verzögerungen erheblich.

Rechtlicher Hinweis

Die Exmatrikulationsbescheinigung ist ein amtliches Dokument. Ihre Zweitschrift darf ausschließlich für den im Antrag genannten Zweck verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung, etwa als Nachweis falscher Qualifikationen gegenüber Dritten, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 132a StGB – Missbrauch von Titeln).

Alternative Wege bei akuten Problemen

Sollten Sie das Dokument dringend benötigen, weil eine Frist unmittelbar bevorsteht, gibt es zwei Optionen:

  1. Persönliche Vorsprache im Studierendenbüro während der Öffnungszeiten (Mo‑Fr, 08:00‑12:00). Dort kann in Ausnahmefällen ein Schnell‑Verfahren eingeleitet werden.
  2. Kontaktaufnahme mit dem Hochschulservice‑Center, das über ein Notfall‑Ticket‑System verfügt. Dort wird Ihre Anfrage prioritär behandelt, allerdings wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben.

Für weitere Informationen zu allen angebotenen Dokumenten, insbesondere zu Zweitschriften von anderen Bescheinigungen, besuchen Sie Urkunden Atelier.

Zusammenfassung

Eine Zweitschrift der Exmatrikulationsbescheinigung der Universität Ulm lässt sich in wenigen Schritten erhalten: persönliche Daten prüfen, korrektes Antragsformular ausfüllen, Identitätsnachweis und Zahlungsbeleg beifügen, Antrag über das Studierendenportal einreichen und die reguläre Bearbeitungszeit von 5‑10 Werktagen abwarten. Durch genaue Vorbereitung und Beachtung der genannten Tipps vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und erhalten das Dokument rechtzeitig für Ihren nächsten Schritt – sei es bei Behörden, Arbeitgebern oder für die persönliche Dokumentation.

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