
Sie benötigen eine Zweitschrift Ihrer Bachelorurkunde der Universität Paderborn, weil das Original verloren gegangen ist, beschädigt wurde oder Sie ein offizielles Ersatzdokument für ein Bewerbungsverfahren benötigen? In diesem Leitfaden erklären wir, welche Schritte nötig sind, welche Unterlagen Sie bereithalten müssen und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.
Schnellüberblick – FAQ
- Wer darf eine Zweitschrift beantragen? Alle Absolvent:innen der Universität Paderborn, die im Besitz einer gültigen Identitätsnachweisung sind.
- Welche Kosten entstehen? Die Bearbeitungsgebühr liegt zwischen 45 € und 70 €, je nach gewünschter Ausfertigungsweise (Papierqualität, Expressversand).
- Wie lange dauert die Bearbeitung? Bei vollständigen Unterlagen beträgt die reguläre Bearbeitungszeit 10–14 Werktage; Expressoption verkürzt dies auf 3–5 Werktage.
- Welche Dokumente werden benötigt? Antragformular, Personalausweis/Reisepass, Immatrikulations‑ bzw. Exmatrikulationsbescheinigung, ggf. Verlust‑ bzw. Schadensmeldung.
- Wo wird der Antrag eingereicht? Direkt beim Prüfungsamt der Universität Paderborn oder über autorisierte Dienstleister, die im Auftrag der Hochschule arbeiten.
1. Rechtliche Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen
Nach § 78 Abs. 2 Hochschulgesetz NRW haben Studierende das Recht auf Ausstellung einer Zweitschrift, wenn das Originaldokument unauffindbar ist oder nicht mehr lesbar ist. Das Prüfungsamt prüft dabei die Authentizität des Antrags und stellt sicher, dass die Zweitschrift nicht für missbräuchliche Zwecke verwendet wird. Bei Unklarheiten kann das Amt zusätzliche Nachweise verlangen.
1.1 Wer kann einen Ersatz erhalten?
Alle ehemaligen Studierenden, die nachweislich die Abschlussbedingungen erfüllt haben, sind berechtigt. Das bedeutet, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen sein muss und ein offizieller Abschlusszeugnis‑Eintrag im Studierenden‑Information‑System (SIS) vorliegt.
1.2 Was ist nicht erlaubt?
Die Zweitschrift darf ausschließlich als Nachweis für formelle Anlässe (Bewerbungen, Behördengänge, Anerkennungsanträge) genutzt werden. Jede Form der Täuschung – etwa die Vorlage als Original bei Arbeitgebern – ist nach § 132a StGB strafbar.
2. Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung
Im Folgenden finden Sie die einzelnen Schritte, die bei der Beantragung einer Zweitschrift zu befolgen sind.
2.1 Vorbereitung der Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass: Kopie in Farbe, lesbar und unbeschädigt.
- Immatrikulations‑ bzw. Exmatrikulationsbescheinigung: Offizielle PDF‑Datei aus dem SIS‑Portal, die den Studienabschluss bestätigt.
- Verlust‑ bzw. Schadensmeldung: Falls das Original fehlt, ein kurzer, unterschriebener Bericht, der Zeitpunkt und Umstände des Verlusts beschreibt.
- Ausgefülltes Antragsformular: Das Formular erhalten Sie im Prüfungsamt oder als Download auf der Hochschul‑Website.
2.2 Einreichung beim Prüfungsamt
Sie können die Unterlagen per Post oder persönlich abgeben. Bei postalischer Einreichung empfiehlt es sich, den Brief per Einschreiben zu versenden, um den Nachweis der Zustellung zu sichern.
2.3 Bearbeitungsgebühr bezahlen
Die Universität akzeptiert Überweisungen auf das offizielle Hochschulbankkonto. Im Zahlungsbeleg muss Ihr Name und die Matrikelnummer vermerkt sein, damit die Buchhaltung den Vorgang eindeutig zuordnen kann.
2.4 Prüfung und Freigabe der Zweitschrift
Nach Eingang aller Unterlagen prüft das Prüfungsamt die Angaben. Bei Unstimmigkeiten erhalten Sie eine Rückmeldung mit der Bitte um Nachreichung. Sobald alles korrekt ist, wird die Zweitschrift gedruckt und mit dem offiziellen Hochschulsiegel versehen.
2.5 Versand oder Abholung
Sie können die fertige Zweitschrift per Expressversand (DHL, UPS, FedEx) an Ihre Wunschadresse bekommen oder persönlich im Prüfungsamt abholen. Für den Expressversand fallen zusätzliche Portokosten an, die im Voraus zu begleichen sind.
3. Praktische Tipps und häufige Stolperfallen
- Vollständigkeit prüfen: Ein fehlendes Dokument verzögert die Bearbeitung um bis zu drei Wochen.
- Richtige Kontaktdaten: Achten Sie darauf, dass Ihre aktuelle Adresse im Antrag angegeben ist – eine falsche Lieferadresse führt zu Rücksendungen.
- Expressoption nur bei Eilbedarf: Der reguläre Versand ist für die meisten Anlässe ausreichend und kostengünstiger.
- Digitale Kopie sichern: Bewahren Sie eine gescannte Version der fertigen Zweitschrift sicher auf, falls sie später erneut benötigt wird.
4. Kostenübersicht (Stand 2024)
| Leistung | Preis (netto) |
|---|---|
| Zweitschrift – Standardpapier (A4) | 45 € |
| Zweitschrift – hochwertiges Dokumenten‑Papier | 60 € |
| Expressversand (innerhalb Deutschland) | 15 € |
| Internationaler Expressversand | 25 € |
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5. Alternativen: Dienstleister außerhalb der Universität
Manche Absolvent:innen beauftragen externe Fachfirmen, die im Auftrag der Universität die Zweitschrift erstellen. Diese Anbieter erhalten in der Regel das offizielle Layout und das Siegel vom Prüfungsamt, übernehmen aber die komplette Abwicklung (Formular, Bezahlung, Versand). Wenn Sie diesen Weg wählen, achten Sie darauf, dass der Dienstleister nachweislich von der Universität Paderborn autorisiert ist. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
6. Abschluss und Handlungsaufforderung
Eine Zweitschrift Ihrer Bachelorurkunde ist kein Luxus, sondern ein wichtiges Dokument, das Ihnen bei Bewerbungen, Auslandsaufenthalten und behördlichen Anträgen den entscheidenden Nachweis liefert. Stellen Sie sicher, dass Sie die genannten Unterlagen vollständig vorbereiten, die Bearbeitungsgebühr rechtzeitig überweisen und die Versandoption wählen, die Ihrem Zeitplan entspricht. Sobald die Zweitschrift in Ihren Händen liegt, prüfen Sie sie sofort auf Vollständigkeit und korrekte Beschriftung – eventuelle Fehler können nur vom Prüfungsamt korrigiert werden.
Wenn Sie noch offene Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigen, zögern Sie nicht, das Prüfungsamt telefonisch oder per E‑Mail zu kontaktieren. Ein gut vorbereiteter Antrag spart Zeit, Aufwand und mögliche Zusatzkosten.
Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, den Antrag zu stellen und Ihre akademische Laufbahn ohne Unterbrechungen weiterzuführen.










